Wie geht es weiter am ZG?

Am Montag, 4. Mai, durften die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 & 2 wieder in die Schule. Die Tische in den Klassenzimmern sind auf gemessenen Abstand positioniert, die Arbeitsplätze namentlich fest zugewiesen, die Treppenhäuser nach Auf- und Abgang getrennt und die Flure durch einen Mittelstreifen wie im Straßenverkehr für einen geordneten Rechtsverkehr strukturiert.

Unter diesen organisatorischen Vorgaben sowie unter konkreten Auflagen in Bezug auf das Hygieneverhalten werden die Schüler*innen in den prüfungspflichtigen Fächern unterrichtet.

Für die Jahrgangsstufe 2 führt dieses Szenario zunächst einmal in zwei Wochen (ab dem 20. Mai) zur schriftlichen Abiturprüfung unter denselben Bedingungen. Es ist sicherlich hilfreich, wenn sich die Schüler*innen vorab bereits an diese Situation gewöhnen können. Nach dem schriftlichen Abitur müssen in einzelnen Fächern noch Klausuren geschrieben werden, bevor zum Abschluss ganz am Ende des Schuljahres die mündlichen Prüfungen stattfinden. Nähere, grundsätzliche Informationen dazu finden sich unter www.km-bw.de.

In der Jahrgangsstufe 1, die nach neuer Kursstufen- und Abiturverordnung unterrichtet wird, werden zunächst bis Pfingsten ebenfalls nur die schriftlichen Prüfungsfächer unterrichtet (Leistungsfächer sowie Mathematik & Deutsch auch im Basisfach). Den Klausurenplan haben wir den Umständen angepasst, also gekürzt, GFS werden in diesem Kurshalbjahr nur dann gehalten, wenn von der Schülerin / dem Schüler gewünscht. Die Klausuren starten für die J1 am ZG frühestens am 20. Mai, weil wir auch diesen Schüler*innen Zeit zum Eingewöhnen geben möchten.

Für die Klassenstufen 5-11 gilt nach wie vor: Abwarten. Wir setzen darauf, dass wir in sehr absehbarer Zeit einen konkreten Fahrplan an die Hand bekommen, wie es wann für welche Klassenstufe weiter- bzw. wieder losgehen soll. Mit einer Rückkehr in ein vollständig reguläres Unterrichten in voller Klassenstärke rechnen wir in diesem Schuljahr jedoch nicht mehr.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind bereits gelegt; so ist die wichtige Entscheidung bereits gefallen, dass alle Schüler*innen automatisch in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt werden. Im Falle einer freiwilligen Wiederholung wird diese nicht auf die Zahl der maximal zulässigen Nichtversetzungen angerechnet. Das kann für Schüler*innen somit ein hilfreiches Instrument sein, um Lücken zu schließen. Interessant dürfte dies vor allem für Schüler*innen sein, die mit einer Nichtversetzung oder zumindest mit einer sehr knappen Entscheidung gerechnet hätten, wenn das Schuljahr normal verlaufen wäre.

Die Familien, die diese Möglichkeit grundsätzlich in Betracht ziehen, können sich bei ihren Klassenleitungen inhaltlichen Rat und bei der Schulleitung rechtliche Beratung einholen.

Abschließend möchte ich noch alle kommenden Fünftklässler*innen herzlich willkommen heißen! Leider können wir euch nicht wie sonst üblich schon vor den Sommerferien in einem Schulfest offiziell als neue Schüler*innen am ZG begrüßen. Nichtsdestotrotz an dieser Stelle ein ganz herzliches Willkommen allen 120 neuen ZG`ler*innen in den Klassen 5a bis 5d des Schuljahres 2020/2021!

Ihnen und Euch allen zusammen weiterhin alles Gute!

Holger zur Hausen